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Die EU-Whistleblowing-Richtlinie Ein Aufruf zu ethischem Führungsverhalten

People Intouch befürwortet nachdrücklich Gesetze, die Einzelpersonen („Whistleblower“) schützen, die für Transparenz und ethisches Verhalten eintreten. Wir begrüßen die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU 2019/1937) in allen ihren nationalen Fassungen. Als Experten auf dem Gebiet der Missstandsmeldung wissen wir die symbolische Bedeutung und Aufmerksamkeit zu schätzen, die die Richtlinie zu diesem Thema beisteuert.

Wir erkennen jedoch auch potenziell Schaden bringende Perspektiven, die infolge der Richtlinie auftreten.

Jede Organisation verfolgt ein sehr wichtiges Ziel, das es neben der Einhaltung des Whistleblowing-Gesetzes zu verwirklichen gilt. Und zwar: die Förderung proaktiver Transparenz durch die Meldung von Missständen, damit ethisches Fehlverhalten so schnell wie möglich erkannt werden kann. Obwohl diese Ziele ähnlich zu sein scheinen, stehen sie in der Praxis oft im Widerspruch zueinander. Dies ist häufig der Fall, wenn Organisationen die strenge Einhaltung des Whistleblowing-Gesetzes als Mittel einsetzen, eine proaktive Transparenz durch die Meldung von Missständen zu generieren. Dieser Ansatz führt oft dazu, dass Organisationen das Tool zur Meldung von Missständen in reiner Rechtssprache und mit komplizierten Schritten bekanntmachen, mit dem Ergebnis, dass Reichweite, Beschränkungen, Rechte und Pflichten unklar sind und jene, die das Tool benutzen, als „Whistleblower“ oder ähnliches abgestempelt werden. Wird ein Tool zur Meldung von Missständen auf diese Weise bekanntgemacht, stellen Organisationen letztendlich sicher, dass es von nur wenigen benutzt wird.

Daher ist es so wichtig, eine einfache Vorgehensweise zur Meldung von wahrgenommenem Fehlverhalten einzuführen. Ist das Mittel zur Meldung von Missständen diffus und komplex, ist die Barriere zur Meldung umso höher. „Einfach ist besser“ ist daher ein wichtiger Faktor für ein erfolgreiches SpeakUp-Programm.

In diesem Sinne möchten wir Sie bitten, Folgendes zu bedenken, wenn Sie die EU-Whistleblowing-Richtlinie auf Ihre Tagesordnung setzen:

  • Nutzen Sie die Gelegenheit und erstellen Sie ein pragmatisches und eindeutiges SpeakUp-Programm.
  • Erkennen Sie, dass der Zweck eines solchen Programms niemals darin besteht, Menschen zu Whistleblowern zu machen oder Berichte zu erstellen.
  • Erkennen Sie, dass der eigentliche Zweck eines solchen Programms darin besteht, Transparenz zu schaffen, um Fehlverhalten ein Ende zu setzen.
  • Erkennen Sie, dass eine Fokussierung auf das Gesetz allein jene zurückscheuen lässt, die einen Verstoß zu melden haben.
  • Erkennen Sie, dass eine Person, die lediglich ein Bedenken zur Sprache bringen möchte, nicht mit einem Whistleblower gleichzusetzen ist.
  • Erkennen Sie, dass die Nutzung des Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern impliziert, dass es sich um einen Whistleblower handeln muss. Überhaupt keinen Whistleblower zu haben, ist der ultimative Whistleblower-Schutz.
  • Erkennen Sie, dass der Whistleblower-Schutz beschränkt ist: Sie können eine Person nie (nie!) vor sozialer Ausgrenzung oder psychischem Stress schützen, die mit Whistleblowing einhergehen können.
  • Erkennen Sie, dass Sie – manchmal – von der Befolgung des genauen Wortlauts des Gesetzes ablassen und für das einstehen müssen, was letztendlich das Beste ist.
  • Beziehen Sie Stellung und treten Sie dafür ein, was für Ihre Mitarbeiter das Beste ist: fokussieren Sie auf und investieren Sie in ein präventives internes Sicherheitsnetz: Ihr SpeakUp-Programm.
  • Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor einer frühzeitigen Meldung an externe Quellen.
  • Unterschätzen Sie nie (nie!), wie schwer es ist, einen Missstand zu melden, und berücksichtigen Sie dies, wenn Sie Ihr SpeakUp-Programm entwickeln und verbessern.

Es ist doch wohl so, dass der Schutz des „Whistleblowers“ – sollte solch eine unglückliche Situation eintreten – etwas ist, das mit allen erdenklichen Mitteln angestrebt werden sollte. Dabei darf man jedoch nicht vergessen, dass nicht alle Initiativen zur Meldung eines Missstands als „Whistleblowing“ zu bezeichnen sind. Allein diese Vorstellung dient als Abschreckung. Mit anderen Worten: „Whistleblowing“ sollte irgendwo im SpeakUp-Programm zur Sprache gebracht werden, aber nicht das Kernstück des Programms sein. Ist dies dennoch der Fall, ist mit einer negativen Auswirkung auf das ultimative Ziel einer frühen Transparenz durch die Meldung von Missständen zu rechnen.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf dieses Risiko hinweisen, damit wir alle zusammen den „Whistleblower“, Ihre Mitarbeiter, Ihre Organisation und die Gesellschaft insgesamt schützen können. Wir freuen uns darauf, Ihre Ideen zu hören!

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